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Datenschutz

In dieser Notiz erfahren Sie, wie Ihre Personendaten bearbeitet werden und welche Rechte Sie haben. Personendaten sind Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Sie können erhoben, gespeichert, verwendet, aufbewahrt, geändert, bekanntgegeben, verbreitet, archiviert, gelöscht oder vernichtet werden. Dieser Vorgang wird als Bearbeitung von Personendaten bezeichnet.

Wer bearbeitet Ihre Daten und an wen werden sie übermittelt?

Der Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz (RDSJ) ist für die Bearbeitung der Personendaten verantwortlich. Nachstehend die Kontaktdaten:

Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz
Av. de la Gare 39 - Postfach 670 - 1951 Sitten
027 / 605 50 50

Ihre Personendaten werden im System des RDSJ gespeichert und bearbeitet. Lediglich die Mitarbeitenden des RDSJ, die Ihre Personendaten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen, haben darauf Zugriff.

Zudem übermitteln wir Ihre Personendaten an einige unserer Dienstleister (Chrisign GmbH). Diese Bekanntgabe erfolgt unter unserer Kontrolle und unter strikter Beschränkung auf die zu erfüllenden Aufgaben.

Ihre Personendaten können schliesslich in konkreten Fällen Behörden und öffentlichen Organen auf deren Gesuch hin übermittelt werden, wenn die Übermittlung gesetzlich erlaubt ist oder die verlangten Auskünfte für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben notwendig sind. Die Mitarbeitenden der Behörde unterstehen dem Amtsgeheimnis.

Auf welche Grundlage werden Ihre Personendaten bearbeitet und zu welchen Zwecken?

Ihre Personendaten werden zu folgenden Zwecken verwendet: Verwaltung des Bereitschaftsdienstes für Anwälte der ersten Stunde.

Der Artikel 23 EGStPO ist die gesetzliche Grundlage für diese Verwendung.

Welche Kategorien von Personendaten werden bearbeitet und wie lange werden sie aufbewahrt?

Folgende Kategorien von Personendaten werden vom RDSJ bearbeitet:

  • Kontaktdaten und Ansprechperson (Handynummer, Adresse, E-Mail)
  • Geburtsdatum
  • Sprache
  • Berufsbezeichnung

Ihre Daten werden nicht länger aufbewahrt, als es die Zwecke, für die sie bearbeitet werden, erfordern:

  • bis zur Abmeldung von der Verwaltungsplattform des Bereitschaftsdienstes für Anwälte der ersten Stunde.

Wie können Sie Ihre Rechte ausüben?

Sie haben das Recht auf Zugang zu den Sie betreffenden Personendaten, die vom RDSJ bearbeitet werden. Unter gewissen Umständen haben Sie überdies Rechte, wenn Personendaten widerrechtlich bearbeitet werden oder fehlerhaft sind und Sie können Einsprache gegen die Bearbeitung erheben. Um Ihr Recht auf Zugang und gegebenenfalls andere Rechte geltend zu machen, können Sie sich an SJSJ-PERMANENCE@admin.vs.ch wenden.

Recht Gesetzesgrundlage Ausübung
Informations- und Zugangsberechtigung Art. 31 GIDA Schriftlich oder per E-Mail an SJSJ-PERMANENCE@admin.vs.ch, wobei lediglich die Identität nachgewiesen werden muss
Recht auf Berichtigung oder Vernichtung falscher Personendaten Art. 33 GIDA Schriftlich oder per E-Mail an SJSJ-PERMANENCE@admin.vs.ch, mit Beweisen für die Fehlerhaftigkeit der Daten
Beendigung, Beseitigung der Auswirkungen oder Feststellung der Widerrechtlichkeit einer Bearbeitung Art. 33 GIDA S Schriftlich oder per E-Mail an SJSJ-PERMANENCE@admin.vs.ch, mit Beweisen für die Widerrechtlichkeit der Bearbeitung
Recht auf Einsprache gegen die Bearbeitung Art. 34 GIDA Schriftlich oder per E-Mail an SJSJ-PERMANENCE@admin.vs.ch, unter Angabe eines glaubhaften schutzwürdigen Interesses
Recht auf Einsprache gegen die Bekanntgabe von Personendaten an Dritte Art. 22 Abs. 4 GIDA Schriftlich oder per E-Mail an SJSJ-PERMANENCE@admin.vs.ch , unter Angabe eines berechtigten Interesses

Falls Sie mit der Beantwortung Ihres Anliegens nicht einverstanden sind, können Sie beim kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten eine Mediation verlangen.

Kantonaler Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Avenue de l’Industrie 8
1870 Monthey
Tel.: 027 607 18 70
E-Mail: prepose@admin.vs.ch

Sicherheit Ihrer Personendaten

Wir ergreifen angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen, um Ihre Daten vor Verlust, Missbrauch, unbefugtem Zugriff oder Änderungen zu schützen. Zu diesen Massnahmen gehören insbesondere der Erlass von Richtlinien, die Durchführung von Schulungen und Kontrollen, die Verschlüsselung der Datenträger und Übertragungen, Informatik- und Netzwerksicherheitslösungen, Zugangskontrollen und -beschränkungen oder auch regelmässige Datensicherungen.

Wir schliessen mit unseren externen Dienstleistern eine Vereinbarung über die Datenbearbeitung ab. Sie sind insbesondere vertraglich verpflichtet, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten, die Vertraulichkeit zu wahren und ausreichende technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen. Sie müssen uns auch unverzüglich informieren, wenn sie von einer Verletzung der Datensicherheit Kenntnis erhalten.

Sind Sie zur Bekanntgabe von Personendaten verpflichtet?

Falls die Mitteilung der Personendaten verweigert wird, so kann der Rechtsanwalt und die Rechtsanwältin nicht als Anwälte der ersten Stunden auf der Verwaltungsplattform des Bereitschaftsdienstes für Anwälte der ersten Stunde eingetragen werden.